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Landschaftsplan Hohentwiel

Landschaftsplan Hohentwiel

Die Freunde des Hohentwiel e.V. haben die Stadt Singen (Hohentwiel) gebeten, einen Landschaftsplan oder ein städtebauliches Entwicklungskonzept für den Hohentwiel zu erstellen, das neben den Interessen der betroffenen Behörden (Naturschutz, Forstverwaltung, Schlösser- und Gärtenverwaltung Baden-Württemberg, Liegenschaftsverwaltung Baden Württemberg etc.) auch die Belange des Denkmalschutzes und die Interessen der Bevölkerung gleichwertig berücksichtigt. Ohne die politische Unterstützung der Stadt sind unsere Ziele und Vorschläge nur schwer umsetzbar.

Das alte Landschaftsbild des Hohentwiel mit seiner auf einem weitgehend bewuchsfreien, gewaltigen Vulkanfelsen liegenden Festung sollte, zumindest andeutungsweise, wieder sichtbar werden. Die großen Wallanlagen der „Unteren Festung“ sind unter Gebüsch und Wald verschwunden, die „Untere Festung“ selbst nur noch erkennbar, wenn man direkt davor steht. Selbst die nach Süden und Westen noch gut sichtbare „Obere Festung“ ist aus Sicht der Innenstadt und des Bodenseeraumes weitgehend verdeckt

Neugestaltung am Beispiel Karlsbastion

Auch die barocken Wallanlagen um die Karlsbastion sind nicht mehr zu erkennen. Während der südöstliche Bereich vor einiger Zeit freigelegt wurde, ist der westliche Bereich immer noch unter Gestrüpp und Baumgruppen verborgen. Warum die Freilegung nicht weitergeführt wurde, ist nicht bekannt. Der Bereich befindet sich im Naturschutzgebiet, wo insbesondere die geschützte Flora und Fauna von einer Freilegung profitieren würde.

Ganz abgesehen vom Denkmalschutz, denn von den riesigen Wällen ist nichts mehr zu sehen. Sie sind sogar inzwischen aus dem Gedächtnis der Bevölkerung weitgehend verschwunden. Eine der größten Festungsanlagen Deutschlands ist optisch auf das Ausmaß einer Burganlage reduziert worden.

Neugestaltung am Beispiel Alexanderbastion

Das Foto zeigt den Hohentwiel vor ca. 60 Jahren: Während die Obere Festung und Teile der Karlsbastion damals dicht bewaldet waren, ist die Alexanderbastion noch baumfrei. Eine große Magerrasenfläche, heute mit Gestrüpp bewachsen. Die Alexanderbastion könnte, insbesondere im Interesse des Denkmal- und Naturschutzes, wieder freigelegt werden. Da sie im Landschaftsschutzgebiet liegt, wäre dies kein Problem.

Die barocken Festungswälle würden wieder sichtbarer und neu Magerrasenflächen geschaffen. Gerade die geschützten Vögel und Insekten benötigen größere Freiflächen, ein dichter Bewuchs wie im Bannwald vernichtet ihre Lebensgrundlage.

(rot: Natur-, Grün: Landschaftsschutzgebiet = Erhaltung des ursprünglichen Landschaftsbildes mit Magerrasenflächen und barocken Wallanlagen).

Das Naturschutzgebiet Hohentwiel, ein Mythos. Festung und Domäne liegen nicht im Schutzgebiet.

Der Hohentwiel ist ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet mit großem Publikumsverkehr. Über 200.000 Besucherinnen und Besucher ersteigen jährlich den Hohentwiel. Die meisten Besucher und die Bewohnerinnen und Bewohner des Umlandes wissen aber nicht, dass Festung und Domäne lediglich als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind, also einem weit geringeren „Schutz“ unterliegen als der restliche Berg.

1941 wurde der Hohentwiel als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die zuständige Forstverwaltung wies zudem noch aus finanziellen Gründen einen Bannwald aus und überließ das Gelände sich selbst. Allerdings mit erheblichen Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet. So hat sich die Lebenssituation der sogenannten Offenlandarten im immer schattigeren Wald drastisch verschlechtert (Friderike Tribukait, „60 Jahre Naturschutzgebiet Hohentwiel“, (Singener Jahrbuch 2002). Durch die ungehinderte Ausbreitung des Bannwaldes in die Steinschutthalden wurden die Lebensräume seltener Tiere zurückgedrängt, wenn nicht sogar vernichtet. Die von der auf der „Roten Liste von Baden-Württemberg“ als „vom Aussterben bedroht“ aufgeführte Rotflügelige Ödlandschrecke „kam früher zu Tausenden am Hohentwiel“ vor. „Ohne konsequenten Schutz werden sie wohl in absehbarer Zeit aussterben“.Albert Jakob Claßen, Singener Jahrbuch 1998/99, s.182). Gleichermaßen betroffen ist der Denkmalschutz, da sich die

Umgebung der denkmalgeschützten Festung und damit das Erscheinungsbild erheblich verändert hat.

Domäne und Festung sind nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

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