Die „Europäische Landschaftskonvention“ von 2001, die, mit Ausnahme der Bundesrepublik, von 50 Staaten unterzeichnet wurde, fordert die Bewahrung der „angeeigneten physischen Landschaft“ und „ die Einbeziehung der Vorstellungen der ansässigen Bevölkerung“. Sie betrachtet die Landschaft ganzheitlich als gesellschaftliches Kulturgut und bringt „Landschaft mit den menschlichen Grundbedürfnissen und mit demokratischen Bedürfnissen gleichermaßen in Verbindung“. „Ein wesentliches Ziel der Landschaftskonvention ist die Demokratisierung des Bewertungs- und Planungsprozesses, was ein Umdenken überall dort erfordert, wo „wie etwa bei der flächendeckenden Landschaftserfassung und -bewertung oder bei der Leitbildfindung, das Feld bisher von Experten beherrscht wurde und wo nun auch Laien mitwirken sollen“ (Bruns 2006, 17).
„Die fortschreitende Einengung des Naturschutzes auf einzelne Biotope, einzelne Arten, ja sogar auf deren einzelne Individuen, die manchmal maßgebend für alle anderen Landnutzungen und-Ansprüche hingestellt wurden, entzog (und entzieht noch immer) dem Naturschutz viel von seinem gesellschaftlichen Ansehen. Als Symbol dieser Haltung betrachte ich den Ausdruck „naturschutzfachlich“: Naturschutz ist kein Fach, sondern eine umfassende (gesellschaftliche) Kulturaufgabe (Haber 2006, S. 22).
„ Es wird höchste Zeit sich zu besinnen, dass Naturschutz mehr als Artenschutz ist…. Die Perspektive muss lauten: Das System Mensch- Umwelt in seinen belebten und unbelebten Teilen steht im Mittelpunkt der Betrachtung. Nicht die Natur an sich gilt es zu erhalten, sondern eine Natur, die in ihren ökologischen und ästhetischen Funktionen dem Menschen dient. Es geht also um die Frage: In welcher Landschaft wollen wir leben?“ (Adrian Hoppenstedt, Vizepräsident des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten, Denkanstöße heft 6/November 2007).
Bei der „Umfrage 2030“ der Stadtverwaltung Singen zur weiteren Entwicklung der Stadt haben 82% der Befragten den Hohentwiel als das wichtigste Landschaftselement bezeichnet.